Rechtsanwalt und Notar Christian Beye berät mittelständische Unternehmen, Familienunternehmen, internationale Konzerne und ihre Organe im Handels- und Gesellschaftsrecht. Das Spektrum seiner Mandanten reicht vom Start-Up bis hin zum börsennotierten Unternehmen, die seit vielen Jahren auf seine Expertise vertrauen und Beratung und Prozessführung aus einer Hand und langfristige Begleitung schätzen.
Christian Beye betreut Unternehmen unter anderem aus Deutschland, Großbritannien, Kanada, den USA, Belgien, Frankreich, China, Indien und den Niederlanden zur deutschen Rechtslage und hilft ihnen dabei, deutsche Tochtergesellschaften zu gründen, Forderungen in Deutschland durchzusetzen, Gesellschafts-, Liefer- und Finanzierungsverträge zu gestalten oder Gesellschaftsanteile deutscher Gesellschaften zu erwerben. Er berät ferner Organmitglieder und Unternehmen bei der Verhandlung und dem Abschluss von Dienstverträgen von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern. Christian Beye vertritt seine Mandanten vor Gerichten und Schiedsgerichten.
Daneben beschäftigt er sich mit dem deutschen Erbrecht mit Auslandsbezug, insbesondere für ausländische Erben von in Deutschland belegenen Vermögen. Beurkundungen, Korrespondenzen und Vertragsmuster werden in deutscher oder englischer Sprache angeboten.
Das Handelsblatt listet Christian Beye auch in 2023 wieder unter den besten Anwälten Deutschlands im Arbeitsrecht.
- Notar seit 2013
- Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2002