Steuerrecht
Wir beraten und vertreten sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen in allen Belangen des Steuerrechts. In Konfliktfällen vertreten wir Sie in außergerichtlichen Einspruchsverfahren und finanzgerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung sowie bei steuerstrafrechtlichen Sachverhalten.
In der Beratung suchen wir an der Schnittstelle zwischen Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht individuelle Lösungen für unsere Mandanten dabei nicht nur bei Unternehmens- und Anteilsveräußerungen, in Fällen der Unternehmensnachfolge oder bei Umstrukturierungen. Bei Bedarf können wir dabei auf unser nationales wie internationales Netzwerk an Fachleuten und steuerlichen Beratern zurückgreifen, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Ihre Ansprechpartner
Dr. René Matz
Partner