Versicherungsrecht und Haftungsrecht

Leistungen

Versicherungsrecht und
Haftungsrecht

Wir begleiten Angehörige der freien Berufe sowie deren Gesellschaften gerichtlich wie außergerichtlich – in enger Abstimmung auch mit der jeweils zuständigen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung – bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Zu unseren Mandanten zählen neben Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern Rechtsanwälte, Notare, Insolvenzverwalter, Versicherungsmakler und Gutachter sowie Ärzte und Zahnärzte, Kliniken und sonstige Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Die Wirtschaftswoche nennt unsere Kanzlei als Top-Kanzlei für Medizinrecht für Ärzte und Kliniken 2026.

Darüber hinaus beraten wir Unternehmen, Aufsichtsräte sowie Unternehmensleiter und Manager, vor allem Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte, bei der Verfolgung und Abwehr von Ansprüchen im Bereich der Managerhaftung und mit Blick auf eine bestehende D&O-Versicherung.

Bei Bedarf begleiten wir unsere Mandanten von Beginn einer Auseinandersetzung an bereits außergerichtlich sowie im Falle etwa einer Streitverkündung, die der Vorbereitung eines späteren Regresses dient, oder bei Auseinandersetzungen mit Finanzverwaltung und Finanzgerichten, um so schon im Vorfeld einen Haftungsfall zu vermeiden.