Dr. René Matz
Partner / Rechtsanwalt
Dr. René Matz verfügt über langjährige Erfahrung bei der gerichtlichen wie außergerichtlichen Abwehr von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Notare sowie Insolvenzverwalter und deren Versicherungen.
Er berät zudem mittelständische Unternehmen und deren Anteilseigner bei gesellschaftsrechtlichen sowie steuerrechtlichen Fragestellungen unter Berücksichtigung auch insolvenzrechtlicher Sachverhalte – von der Unternehmensgründung über den Erwerb sowie die Veräußerung von Beteiligungen bis zur Unternehmensnachfolge. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Beratung in Krisenfällen, gerade auch bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern.
Im Bereich der Managerhaftung (D&O) vertritt er die Interessen von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten bei der Abwehr von Forderungen und Rückgriffsansprüchen.
In seinen Kernbereichen tritt er für seine Mandanten in Prozessen vor ordentlichen oder Schiedsgerichten sowie in Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung bei Betriebsprüfungen, im Falle steuerstrafrechtlicher Ermittlungen, in Einspruchsverfahren bis hin zu Klagen vor den Finanzgerichten auf.
Die Tätigkeit von Dr. Matz im Bereich des Versicherungsrechts wird seit Jahren bei JUVE und Legal500 von Mandanten wie Markteilnehmern hervorgehoben:
„Wir wurden in einem Rechtsstreit durch René Matz bestens beraten und erfolgreich mit seinem exzellenten Fachwissen verteidigt“ (2025 aus LEGAL 500)
„René Matz habe ich als Kollegen in Haftungsprozessen als Gegner kennengelernt, fachlich und persönlich ausgezeichnet“ (2025 aus Legal 500)
„Herrn Dr. Matz zeichnet es aus, dass er Probleme auf den Punkt erkennt und zielgerichtet Lösungen anbietet“ (2024 aus LEGAL 500)
„Dr. Matz ist ein hochprofessioneller Anwalt für den Bereich der Steuerberaterhaftung“ (2024 aus LEGAL 500)
„René Matz besticht durch hohe fachliche Kompetenz und versiertes Auftreten vor Gericht“ (2023 aus LEGAL 500)
„Für entstandene Probleme hat René Matz stets einen Lösungsvorschlag“ (2023 aus LEGAL 500)
„Hohe Kompetenz im Steuer- und Haftungsrecht“ (2021 aus JUVE)
„René Matz verfügt über herausragende Analysefähigkeiten und Fachkompetenz“ (2021 aus LEGAL 500)
„Dr. Matz ist auf Prozessebene sehr präsent“ (2020 aus JUVE)
- Fachanwalt für Steuerrecht seit 2007
- Promotion zum Dr. jur in 2002
- Rechtsanwalt und Partner bei factum rechtsanwälte, Frankfurt am Main (seit 2026)
- Partner bei PATZINA LOTZ Rechtsanwälte, Frankfurt am Main (2011–2025)
- Rechtsanwalt bei PATZINA Rechtsanwälte, Frankfurt am Main (2003–2010)
- Zulassung zum Rechtsanwalt (2003)
- Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz
- Geboren in Annaberg-Buchholz
- Matz/Hömig, Antrag auf Bewilligung von Kurzarbeitergeld bei allgemeinem Mandat über steuerliche Beratung, DStR 2025, 1239 f.
- Hömig/Matz, Beschränktes Mandat bei Umstrukturierungsprozess, DStR 2024, 2910 f.
- Hömig/Matz, Konsolidierte Schadensbetrachtung setzt einheitliches Vermögen voraus, DStR 2024, 1151 f.
- Hömig/Matz, Beratungspflichten bei Begründung einer Betriebsaufspaltung, DStR 2023, 727
- Autor des steuerrechtlichen Teils in der 2. Auflage des Handbuches „Contractor Compliance – Haftungsprävention und Fallmanagement beim Einsatz von Fremdpersonal“, erschienen 2023 beim Verlag C.F. Müller (ISBN: 978-3-8114-5956-4).
- Hömig/Matz, Beratungspflichten über Erfolgsaussichten, DStR 2022, 447
- Hömig/Matz, Zum Schätzungsschaden des Mandanten, DStR 2022, 117
- Hömig/Matz, Zum Mitverschulden des Geschäftsführers in Insolvenzverschleppungsfällen, DStR 2021, 631 f.
- Hömig/Matz, Konsolidierte Schadensermittlung beim Gesamtvermögensvergleich, DStR 2020, 2695
- Matz/Luers, „Zu Sondervorteilen für Gründungsgesellschafter einer Publikumsgesellschaft“ – Anmerkung zur Entscheidung des OLG Hamm vom 04.07.2019 – 22 U 58/16, in: DStR 2020, 2747
- Matz/Hömig, (Keine) Entlastung von (Haftungs-)Risiken für Steuerberater nach Inkrafttreten des COVInsAG, DStR 2020, 1642 ff.
- Hömig/Matz, Anforderungen an den Vortrag zum Gesamtvermögensvergleich bei Steuerberaterregress, DStR 2019, 1063 ff.
- Hömig/Matz, Fehlender Hinweis auf schädliche Verfügung nach formwechselnder Umwandlung, DStR 2018, 2451
- Hömig/Matz, Keine Verpflichtung zur anlasslosen Wiederholung bislang erfolgloser Empfehlungen, DStR 2018, 2235
- Hömig/Matz, Haftung mehrerer Schädiger als Gesamtschuldner bei Inanspruchnahme aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, DStRK 2018, 148
- Matz/Sellhorst, Keine Einbeziehung des Arbeitnehmers in den Schutzbereich des Lohnbuchhaltungsvertrages zwischen Arbeitgeber und Steuerberater, DStR 2018, 495
- Hömig/Matz, Haftung der KG und ihres Steuerberaters gegenüber einem Kommanditisten bei unrichtiger Feststellungserklärung, DStR 2017, 2630 f.
- Sellhorst/Matz, Hinweispflicht des Steuerberaters auf Straffreiheit durch Selbstanzeige, DB 2017, 2595 f.
- Hömig/Matz, Steuerberaterhaftung: Keine Bilanzierung nach Fortführungswerten bei zu erwartender Stilllegung des Unternehmens im Prognosezeitraum, DB 2017, 777 f.
- Autor des steuerrechtlichen Teils im Handbuch „Contractor Compliance – Haftungsprävention und Fallmanagement beim Einsatz von Fremdpersonal“, Juli 2016 (erschienen im Verlag C.F. Müller, ISBN: 978-3-8114-4312-9).
- Hömig/Matz, Zur Steuerberaterhaftung bei vollständigem Fehlen verfügbarer Rechtsprechung und Literatur zu der konkreten Steuerfrage im Beratungszeitpunkt, DStR 2015, 2878 ff.
- Hömig/Matz, Gesamtvermögensvergleich bei Schadensermittlung wegen Schlechtberatung, DStR 2015, 2038 ff.
- Hömig/Matz, Darlegungs- und Beweislast für den Leistungsausschlussgrund der wissentlichen Pflichtverletzung, DStR 2015, 1206 f.
- Hömig/Matz, Reichweite der Beratungspflichten des Steuerberaters bei Dauermandat, DStR 2015, 965 – 967
- Hömig/Matz, Voraussetzungen des Ersatzes eines sog. atypischen Kalkulationsschadens bei fehlerhafter Beratung, DStR 2014, 2572 f.
- Hömig/Matz, Zum Umfang der Beauftragung eines Steuerberaters, DStR 2014, 2094-2096
- Hömig/Matz, Wirtschaftsprüferhaftung wegen fehlerhafter Empfehlung der Verschmelzung zweier Gesellschaften, DStR 2014, 1895 f.
- Matz/Henkel, Zur Prüfungspflicht des Rechtsanwalts bei Einleitung eines Zwangsversteigerungsverfahrens aufgrund notarieller Urkunde, DB 2012, S. 1913-1916;
- Matz/Henkel, Zur Dritthaftung sowie Pflichtenstellung von Mehrfachberuflern und gemischten Sozietäten der rechts- und steuerberatenden Berufe – Zugleich Anmerkung zum Urteil des BGH vom 19.5.2009 (IX ZR 43/08), VersR 2010, S. 1406-1416;
- Matz/Brügge, Urteilsanmerkung zur Entscheidung des BGH vom 13.11.2008 (Az. IX ZR 69/07) betreffend Verjährungsfragen und Spätschadenrisiko bei Anwalts- und Steuerberaterhaftung, VersR 2009, S. 641-644;
- Matz/Müllner, „Vorläufige“ Wirksamkeit der Ausschließung eines BGB-Gesellschafters, WM 2009, S. 683-688;
- Matz, Interview zum Thema Trennung von Gesellschaftern, in: Impulse – Das Unternehmer Magazin, Ausgabe März 2009, S. 66 f;
- Matz, Nach der GmbH-Reform ist vor der GmbH-Reform – Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 26.02.2009, Az. II ZR 260/07, in: FTD vom 13. Februar 2009;
- Matz, Beitrag zu Voraussetzungen und Folgen gesellschaftsrechtlicher Ausschlussverfahren in dem Unternehmermagazin Markt und Mittelstand, Ausgabe Januar 2009, S. 42-43;
- Matz, Anmerkung zum Urteil des BGH vom 24.04.2008 (Az. III ZR 223/06) zur Notarhaftung bei Kapitalerhöhung, VersR 2008, S. 1365-1366;
- Matz, Keine Schuldknechtschaft für ehemalige Partner – Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 18.02.2008, Az. II ZR 88/07 in: Financial Times Deutschland vom 13. Mai 2008;
- Matz, Europol: Datenschutz und Individualrechtsschutz im Hinblick auf die Anforderungen der EMRK, 2003;
Kontakt
Dr. René Matz
Eschersheimer Landstraße 14
60322 Frankfurt am Main
T 069 / 74 74 9 - 160
r.matz@factum-legal.com
Sprachen:
Deutsch, Englisch
Weitere Ansprechpartner
Ann-Charlotte Ebener
Arbeitsrecht, Medizinrecht, Versicherungsrecht
Christian Beye
Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht und Erbrecht, Notariat
Dr. Sandra Kanzow-Guntermann
Medizinrecht, Versicherungsrecht
Dr. Jürgen Breitenstein
Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht