Dr. René Matz

Dr. René Matz verfügt über langjährige Erfahrung bei der gerichtlichen wie außergerichtlichen Abwehr von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Notare sowie Insolvenzverwalter und deren Versicherungen.

Er berät zudem mittelständische Unternehmen und deren Anteilseigner bei gesellschaftsrechtlichen sowie steuerrechtlichen Fragestellungen unter Berücksichtigung auch insolvenzrechtlicher Sachverhalte – von der Unternehmensgründung über den Erwerb sowie die Veräußerung von Beteiligungen bis zur Unternehmensnachfolge. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Beratung in Krisenfällen, gerade auch bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern.

Im Bereich der Managerhaftung (D&O) vertritt er die Interessen von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten bei der Abwehr von Forderungen und Rückgriffsansprüchen.

In seinen Kernbereichen tritt er für seine Mandanten in Prozessen vor ordentlichen oder Schiedsgerichten sowie in Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung bei Betriebsprüfungen, im Falle steuerstrafrechtlicher Ermittlungen, in Einspruchsverfahren bis hin zu Klagen vor den Finanzgerichten auf.