Ann-Charlotte Ebener ist spezialisiert auf das Medizin- und Arbeitsrecht. Sie vertritt Ärzte und Zahnärzte, Kliniken und sonstige Leistungserbringer im Gesundheitswesen insbesondere im Bereich der Arzthaftung und anderen Haftungsfällen. Daneben ist das Recht der privaten Krankenversicherung einer ihrer Schwerpunkte. Im Arbeitsrecht berät sie Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Führungskräfte in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Von der Vertragsgestaltung über Vertragsänderungen, Versetzungen, Maßnahmen zur betrieblichen Eingliederung (bEM), Abmahnungen, Kündigungen, die Gestaltung von Aufhebungsvereinbarungen bis hin zu komplexen betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und Verhandlungen mit dem Betriebsrat vertritt sie ihre Mandanten außergerichtlich und bundesweit vor den Arbeitsgerichten.
Das Handelsblatt listet Ann-Charlotte Ebener auch in 2023 unter den besten Anwälten Deutschlands im Arbeitsrecht.
- Fachanwältin für Medizinrecht 2012
- Fachanwältin für Arbeitsrecht 2001