Dr. René Matz

Dr. René Matz verfügt über langjährige Erfahrung bei der gerichtlichen wie außergerichtlichen Abwehr von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Notare sowie Insolvenzverwalter und deren Versicherungen.

Er berät zudem mittelständische Unternehmen und deren Anteilseigner bei gesellschaftsrechtlichen sowie steuerrechtlichen Fragestellungen unter Berücksichtigung auch insolvenzrechtlicher Sachverhalte – von der Unternehmensgründung über den Erwerb sowie die Veräußerung von Beteiligungen bis zur Unternehmensnachfolge. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Beratung in Krisenfällen, gerade auch bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern.

Im Bereich der Managerhaftung (D&O) vertritt er die Interessen von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten bei der Abwehr von Forderungen und Rückgriffsansprüchen.

In seinen Kernbereichen tritt er für seine Mandanten in Prozessen vor ordentlichen oder Schiedsgerichten sowie in Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung bei Betriebsprüfungen, im Falle steuerstrafrechtlicher Ermittlungen, in Einspruchsverfahren bis hin zu Klagen vor den Finanzgerichten auf.

Dr. Sandra Kanzow-Guntermann

Frau Dr. Kanzow-Guntermann ist spezialisiert auf das Medizinrecht. Sie vertritt Ärzte und Zahnärzte, Kliniken und sonstige Leistungserbringer im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich der Arzthaftung. Ihre Tätigkeit im Bereich des ärztlichen Honorarrechts (GOÄ/GOZ) und des Datenschutzes, insbesondere als zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV Nord), runden ihre Tätigkeiten für Medizindienstleistende ab.

  • Fachanwältin für Medizinrecht 2008
  • Zertifizierte Datenschutzbeauftragte 2021
  • Mitglied Deutscher Anwaltsverein
  • Mitglied Frankfurter Anwaltsverein

Ann-Charlotte Ebener

Ann-Charlotte Ebener ist spezialisiert auf das Medizin- und Arbeitsrecht. Sie vertritt Ärzte und Zahnärzte, Kliniken und sonstige Leistungserbringer im Gesundheitswesen insbesondere im Bereich der Arzthaftung und anderen Haftungsfällen. Daneben ist das Recht der privaten Krankenversicherung einer ihrer Schwerpunkte. Im Arbeitsrecht berät sie Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Führungskräfte in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Von der Vertragsgestaltung über Vertragsänderungen, Versetzungen, Maßnahmen zur betrieblichen Eingliederung (bEM), Abmahnungen, Kündigungen, die Gestaltung von Aufhebungsvereinbarungen bis hin zu komplexen betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und Verhandlungen mit dem Betriebsrat vertritt sie ihre Mandanten außergerichtlich und bundesweit vor den Arbeitsgerichten.

Das Handelsblatt listet Ann-Charlotte Ebener auch in 2024 unter den besten Anwälten Deutschlands im Arbeitsrecht. Die Wirtschaftswoche führt Ann-Charlotte Ebener 2025 als besonders empfohlene Anwältin für Medizinrecht für Ärzte und Kliniken.

  • Fachanwältin für Medizinrecht 2012
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht 2001